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- Ausbildung - Prüfung - Prüfungsbescheinigung - Probezeit - Begleiter - Allgemeine Fragen & Antworten
zur Ausbildung:
Ab welchem Alter darf für das „Begleitete Fahren ab 17“ ausgebildet werden? Ab 16 ½ Jahren.
Kann jemand z.B. mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem „Begleiteten Fahren“ beginnen? Ja.
Wie lange muss er dann in Begleitung fahren? Bis zum 18. Geburtstag.
Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die „Doppelklasse“ B und A machen? Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.
Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17 ½ Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte? 6 Doppelstunden Grundstoff (weil er eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitert) und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht. zurück
zur Prüfung:
Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung? Nein.
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden? 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
Wer händigt die Prüfungsbescheinigung aus? Die Prüfungsbescheinigung wird bei Erreichen des 17. Lebensjahres von der Technischen Prüfstelle nach erfolgreicher Prüfung direkt ausgehändigt. Fürdiejenigen Personen, die das 17. Lebensjahr am Prüfungstag noch nicht vollendethaben, erfolgt die Ausgabe durch die zuständige Verwaltungsbehörde.
Wie ist zu verfahren, wenn der Prüfer im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers hat? Gemäß §18 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung sind die Prüfer und Sachverständigen verpflichtet, bei Bedenken der körperlichen oder geistigen Eignung des Bewerbes die Fahrerlaubnisbehörde hiervon zu unterrichten.
Haben die Erziehungsberechtigten Einfluss auf die Begleitperson? Mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die Begleiterfunktion bei ihrenKindern durch andere Personen ausüben zu lassen, haben die Erziehungsberechtigten keinen Einfluss mehr auf die Begleitpersonen. zurück
zur Prüfungsbescheinigung:
Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein? Nein, er erhält eine „Prüfungsbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen. Diese Auflage entfällt nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Enthält die „Prüfungsbescheinigung“ ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers? Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.
Wird der „Kartenführerschein“ von der Behörde automatisch zugesandt? Nein, er muss beantragt werden.
Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat? Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.
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zur Probezeit:
Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit? Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (der „Prüfungsbescheinigung“).
Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit? Wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.
Wann kann der Fahrerlaubnisinhaber an der Zweiten Phase (FSF) teilnehmen? Frühestens ab dem 18. Geburtstag, vorausgesetzt er besitzt die Fahrerlaubnis seit mindestens sechs Monaten.
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zum Begleiter:
Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten? Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende: • Mindestalter: 30 Jahre • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) • Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 3 Punkte
Wenn der Begleiter während der letzten 5 Jahre ein Fahrverbot hatte, ist dann der Besitz der Fahrerlaubnis unterbrochen? Nein, da der Begleiter trotz Fahrverbots weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis war.
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt? Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden? Dies ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.
Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen? Die Teilnahme an einer Einweisung wird empfohlen; sie ist nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Darf ein Fahrlehrer, der das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, als Begleiter fungieren? Nein. Ein Fahrlehrer unterliegt den gleichen Auflagen wie jeder andere Begleiter. Es gibt für keine Berufsgruppe Ausnahmen.
Darf jede Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten? Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.
Muss die Begleitperson neben dem Fahrer sitzen? Es ist gesetzlich nicht festgelegt, wo die Begleitperson im Fahrzeug Platz nehmen muss. Wir empfehlen jedoch die Begleitung vom Beifahrersitz aus!
Welche Vorschriften muss der Begleiter im Bezug auf Alkohol beachten? Er darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze erreichen und er darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
Welche Folgen hat es, wenn der Begleiter eine BAK von 0,5 Promille oder mehr hat oder andere Auflagen nicht erfüllt? Die Folgen hat in erster Linie der Fahrerlaubnisinhaber zu tragen: Seine Fahrerlaubnis muss widerrufen werden. zurück
Weitere Fragen:
Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter fährt? Seine Fahrerlaubnis ist zu widerrufen.
Welche Konsequenzen hat der Widerruf der Fahrerlaubnis für die eingeschlossenen Klassen M, S und L? Ein Widerruf der Fahrerlaubnis des Begleiteten Fahrens ab 17 hat zur Folge, dass auch die eingeschlossenen Klassen M, S und L widerrufen werden. Liegt ein Vorbesitz, z.B. der Klasse A1 oder T vor, so bleiben diese Klassen jedoch erhalten.
Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden? Wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.
Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen? Die Klassen M, L und S.
Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden? Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.
Darf mit den eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen M, L und S auch im Ausland gefahren werden? Die im Rahmen des Modellversuchs „Begleitetes Fahren mit 17“ eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen M, L und S berechtigen nur zum Fahren im Inland.
Wie wird verfahren, wenn der Antragsteller für das Begleitete Fahren ab 17 bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist? In diesen Fällen wird zusätzlich zum bereits erteilten Kartenführerschein (z.B. in der Fahrerlaubnisklasse A1) eine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten? Wenn ein Fahrzeug für das Begleitete Fahren eingesetzt wird, muss dies unbedingt der Versicherung gemeldet werden, wenn vertraglich ein Mindestalter für den Fahrer (i. d. R. über 23 Jahre) vereinbart wurde. Es kann sonst im Schadensfall zu Problemen kommen. Es sollte deshalb die Versicherungs-Police geprüft werden.
Findet eine wissenschaftliche Begleituntersuchung zum Begleiteten Fahren statt? Gegenwärtig ist die Entscheidung hierüber noch nicht gefallen. Über das weitere Verfahren wird informiert werden. Aus diesem Grund kann auf eine entsprechende Datenerhebung zum gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet werden.
Quelle: Landesverband Bayerischer Fahrlehrer e.V. 2005
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